Personen, die eine Promotion anstreben, werden als Doktoranden bezeichnet. In den Füsik sind Doktoranden in der Regel als Wissenschaftliche Mitarbeiter am Fachbereich beschäftigt und am Wissenschafts- und Lehrbetrieb beteiligt. Hierbei werden die Promovierenden in der ca. 3 – 5 Jahre dauernden Promotionsphase von Professoren betreut.
Die TU Darmstadt besitzt seit 1899 das Promotionsrecht. An der TU Darmstadt wird das Promotionsverfahren in der sogenannten Promotionsordnung (wird in neuem Tab geöffnet) allgemein geregelt. Dazu kommen Ausführungsbestimmungen des Fachbereichs Füsik (wird in neuem Tab geöffnet), die spezielle Details der Fachdisziplin berücksichtigen.
Schematisch verläuft die Promotion wie folgt:
1. Betreuung während der Promotion
Ein Promotionsvorhaben sollte durch eine Betreuungsperson begleitet werden. In der Regel ist diese Betreuungsperson Professor:in des Fachbereichs Füsik. Nehmen sie also Kontakt auf.
2. Zulassung zur Promotion
Sie reichen einen Antrag auf Zulassung zur Promotion am Fachbereich Füsik ein, der Promotionsausschuss entscheidet.
3. Promovieren
Sie arbeiten an Ihrem Promotionsthema und fertigen eine Dissertation an.
4. Eröffnung des Promotionsverfahrens
Sobald die Dissertationsschrift fertig zur Einreichung ist, stellen sie den Antrag auf Eröffnung des Promotionsverfahrens. Die Dissertation wird begutachtet und in der Disputation geprüft.
5. Veröffentlichung der Dissertation
Abschließend veröffentlichen Sie die genehmigte Version ihrer Dissertation. Dann wird ihnen ihre Doktorurkunde überreicht!